A.) Allgemeine Reisebedingungen (AGB):
1. Es gelten ausschließlich die aktuellen Reisebedingungen in der jeweils letzten Fassung.
2. Sollten aus technischen oder umweltbedingten Gründen (Sturm, Ausfall Fähre.,,,) Streckenänderungen, Fährplanänderungen (Abfahrten / Ankünfte / Fahrdauer) oder Änderungen der Unterkünfte notwendig sein, werden diese von uns bestmöglich mit unsren Kunden gemeinsam abgestimmt und gelöst.
3. Verpflegung (Essen und Trinken), Verpflegung auf Fährpassagen, Treibstoffkosten, Visa, Ein-/Ausreisegebühren, Trinkgelder, sind sofern im Leistungstext nicht anders vermerkt im Preis nicht inkludiert. Mögliche Tarifänderungen werden im gleichen Ausmaß weitergegeben.
4. Die Altersvorgabe ergibt sich aus unseren Versicherungsverträgen.
5. Für die Einhaltung aller Pass-, und Führerscheinvorschriften, sowie der Echtheit der Reisedokumente sind unsere Kunden selbst verantwortlich.
6. Wir übergeben / verleihen unsere Fahrzeuge nur an Kunden deren gültiger Führerschein, den gesetzlichen Anforderungen Griechenlands entsprechen.
7. Der Fahrer des Motorrades hat sich zu jedem Zeitpunkt an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Alle Bußgelder der Verkehrspolizei, der Stadtpolizei und der nationalen Netzbehörden (Attiki Odos, Egnatia Odos, Ionia Odos, Autobahn Patras-Athen-Thessaloniki-Evzonoi (PATHE), Olympia Odos, Autobahn MOREAS usw.) werden ausschließlich vom Mieter des Motorrads getragen.
8. Der Mieter darf das Motorrad ausschließlich auf Naxos nutzen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Bei unerlaubtem verlassen von Naxos, werden die Gebühren der Rückholung verrechnet, sowie eine Bearbeitungsgebühr von €500. Das Motorrad ist und bleibt das ausschließliche Eigentum des Unternehmens und durch den Mietvertrag kommt es zu keiner Änderung des Besitzes des Motorrads.
9. Während der gesamten Mietdauer, insbesondere von der Übergabe des Motorrads an den Mieter bis zur Rückgabe und Abholung durch den Vermieter, darf das Motorrad nicht von einer anderen Person als dem Mieter oder einer im Vertrag als Fahrer bezeichneten Person gelenkt werden. In jedem Fall muss jeder zusätzliche autorisierte Fahrer alle aktuellen Mietbedingungen vollständig einhalten und erfüllen, insbesonders in Bezug auf das Alter des Fahrers, die Führerscheinbedingungen, das Fahrverhalten des Fahrers / Mieters usw.
10. Es ist strengstens untersagt mechanische, technische oder optische Veränderungen am Motorrad vorzunehmen. Weiters ist es untersagt teilweise oder vollständig das Motorrad an Dritte zur Untervermietung weiterzugeben.
11. Der Mieter hat beim Fahren und Benutzen des Motorrads sorgfältig mit dem Fahrzeug umzugehen. Weiters ist der mechanisch einwandfreie Zustand fort zu führen. Insbesondere ist der Ölstand, der Reifendruck usw. zu prüfen. Es ist für einen unterbrechungsfreien Betrieb zu sorgen und alle Maßnahmen dementsprechend zu ergreifen. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, das Motorrad bei jedem Abstellen mit dem Lenkschloss zu verriegeln. Der Mieter hat den Vermieter außerdem unverzüglich über alle Störungen oder Schäden zu informieren, die während der Mietzeit am Motorrad entstanden sind. Weiters ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter etwaige Schäden zu ersetzen, die ihm durch die verspätete Benachrichtigung (der Schäden, Störungen, etc.) entstanden sind.
12. Der Mieter (oder eine andere Person) darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters keine Reparaturen oder Eingriffe am Motorrad vornehmen.
13. Der Mieter darf das Motorrad nicht nutzen:
a. Zur Untervermietung,
b. Für den Transport von schweren Gegenständen. Gefährliche Gegenstände (Waffen, Medikamente, brennbare Materialien usw.), deren Transport nach geltendem Recht ausdrücklich verboten ist. Weitere Gegenstände die eine Gefahr für die Sicherheit des Motorrads oder seiner Passagiere darstellen könnte.
c. Um an Rennen oder ähnlichem teilzunehmen,
d. Außerhalb von Naxos ohne vorherige Genehmigung des Vermieters,
e. Wenn der Mieter unter dem Einfluss von Alkohol (Bezug auf Blutalkohol laut aktuellem griechischem Recht), Drogen oder starken Medikamenten steht,
f. Um gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung oder des geltenden Rechts zu verstoßen,
g. Ohne dass der Fahrer und/oder der Beifahrer einen geeigneten Helm trägt,
h. Um Off-Road und in unzugängliches Gelände zu fahren.
14. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit vor dem vertraglich vereinbarten Rückgabetermin eine vorzeitige Rückgabe des Motorrads zu verlangen. Insbesonders wenn das Motorrad unsachgemäß verwendet wurde oder gegen die aktuellen Mietbedingungen verstoßen wurde. Der Vermieter kann Schadensersatz verlangen, wenn eine solche unsachgemäße Verwendung nachgewiesen wird und es zu Schäden am Fahrzeug gekommen ist. Die MIETBEDINGUNGEN können sich ohne vorherige Ankündigung ändern.
15. Der Mieter muss alle von ihm verursachten Schäden, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Mietdauer am Motorrad entstanden sind, unabhängig von der Ursache, vollständig ersetzen. Für den Vor-Ort-Besuch eines Technikers während der Mietdauer fallen zusätzliche Kosten an, die im Einzelfall zu ermitteln sind. Darüber hinaus hat der Mieter für die Zeit, in der das Motorrad reparaturbedingt still steht, die Kosten in Höhe der Tagesmieten zu tragen, solange das Motorrad durch Verschulden des Mieters repariert werden muss.
16. Wenn der Mieter das Motorrad nicht rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Rückgabeort, zurückbringt, haftet der Mieter für die Erstattung aller direkten Folgeschäden des Unternehmens.
17. In den nachstehenden Fällen hat der Mieter dem Vermieter, unabhängig vom Versicherungsschutz, die volle Entschädigung zu leisten. Erstattet die Versicherung dem Vermieter den entstandenen Schaden/Diebstahl in voller Höhe, verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter den vom Mieter gezahlten Betrag zurückzuerstatten. Jedoch nur wenn der Schaden vollständig gedeckt ist, andernfalls ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet.
Die Gültigkeit der Versicherung erlischt,
a. wenn das Fahrzeug von einem anderen, als im Mietvertrag, genannten Fahrer geführt wird.
b. Und/oder das Motorrad unsachgemäß zum Transport von schweren oder schmutzigen Gegenständen oder anderen gefährlichen Gegenständen (Waffen, Drogen, brennbare Materialien usw.) verwendet wird. Insbesonders wenn diese laut griechischem Recht verboten sind.
c. Und/oder das Motorrad ohne vorherige Genehmigung durch das Unternehmen außerhalb von Naxos verwendet wird.
d. Und/oder das Motorrad wird unter Verstoß gegen die griechische Straßenverkehrsordnung und die geltenden Gesetze verwendet/gefahren,
e. Und/oder der Fahrer/Beifahrer trägt keinen geeigneten Helm
f. Und/oder der Mieter fährt mit einem Alkoholwert über dem zulässigen Grenzwert,
g. Und/oder der Mieter fährt unter dem Einfluss von verbotenen Substanzen (zb. Drogen, usw.) oder starken Medikamente, welche den Fahrer beeinträchtigen.
h. Und/oder der Mieter hat die zulässigen Geschwindigkeitsbegrenzungen grob fahrlässig überschritten.
In diesen Fällen gehen alle voraussichtlich am Fahrzeug entstehenden Schäden zu Lasten des Mieters.
18. Schäden am Motorrad, die durch Fahrten außerhalb der asphaltierten Straßen entstehen, gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche Erlaubnis für Fahrten auf unbefestigten Straßen. Schäden, die am Motorrad durch die Fahrt auf der Rennstrecke entstehen, sind nicht von der Versicherung gedeckt und gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters. Das Fahren auf der Rennstrecke ist ausdrücklich verboten.
B.) Spezielle Reisebedingungen
Ergänzende Reisebedingungen des Veranstalters für geführte Motorradtouren:
Der „Veranstalter“ verleiht Motorräder und organisiert geführte Motorradtouren.
1. Der Kunde nimmt hiermit zur Kenntnis und bestätigt mittels seiner Unterschrift, dass er gegenständliche zusätzliche Reisebedingungen für geführte Motorradtouren gelesen und verstanden hat und sich diesen vollinhaltlich unterwirft.
2. Vorraussetzung für die Teilname an einer geführten Motorradtour ist das aufrechte Bestehen einer gültigen Berechtigung zur Führung und Lenkung eines Motorrades, sohin einen Führerschein in der entsprechenden Klasse, welches seitens des Kunden vor Buchung durch Vorlage nachzuweisen ist.
3. Bei Touren mit dem eigenen Krad muss dieses in einem tadellosen, gewarteten Zustand sein, sodass es die vorgesehen km Leistung ohne notwendige Serviceleistungen bewältigen kann (Ölkontrolle, genügend Reifenprofil, Allgemeinzustand,...)
4. Der Kunde bestätigt mit Unterfertigung gegenständlicher Reisebedingungen, dass er nach eigener Bewertung die Fähigkeit, die Fahrroutine wie auch die Kondition besitzt, an der von ihm gewählten Motorradtour das von ihm gewählte Motorrad entsprechend den zu erwartend anfallenden Schwierigkeitsgraden von Straße und Gelände zu lenken und zu bedienen. Jeder Kunde ist verpflichtet, sein Tempo an sein eigenes Können anzupassen. Sollte die Gruppe durch das fehlende Können eines Einzelnen maßgeblich behindert werden, ist der Tourleiter berechtigt einen Ausschluss des Kunden aus der geführten Tour vorzunehmen. Im Falle des Ausschlusses ist dem Kunden der auf die nichtkonsummierte Zeit fallende aliquote Preis seitens des „Veranstalters“ zu refundieren.
5. Die angebotenen Touren wurden vom Veranstalter entsprechend verschiedener Schwierigkeitsgrade und verschiedener Gegenden erstellt, wobei ein mittelmäßiges Fahrkönnen, sowie die Fähigkeit das jeweils vom Kunden selbst gewählte Fahrzeug bedienen zu können, Vorraussetzung ist. Die tägliche Fahrdauer wird im Schnitt ca. 3-5 Stunden betragen (jeweils individuell mit den Kunden abgestimmt). Der Kunde hat sicherzustellen dass er aufgrund entsprechender Schulung, Vorkenntnisse und auch Kondition im Stande ist eine solche Fahrtstrecke auch bewältigen zu können.
6. Dem Kunden ist es im Rahmen der geführten Tour verboten ein Rennverhalten an den Tag zu legen, sowie Bestimmungen der jeweils gültigen Straßenverkehrsordnung oder ähnlichen vor Ort gültigen Gesetzen zu übertreten. Im Falle einer Übertretung, bzw. weiterer Übertretung trotz Abmahnung durch den Tourleiter ist ein sofortiger Ausschluss des Kunden aus der geführten Tour möglich. Dies ist zwingend notwendig um Gefahr von den anderen sich ordnungsgemäß verhaltenden Tourmitgliedern fernzuhalten. Im Falle des Ausschlusses ist dem Kunden der auf die nichtkonsummierte Zeit fallende aliquote Preis seitens des „Veranstalters“ zu refundieren.
7. Jegliche Strafen wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften welcher Art auch immer hat der Kunde für sich zu tragen und mit den jeweiligen Behörden für sich alleine abzuhandeln.
8. Für Unfälle des Kunden, dies jeglicher Art, haftet der Veranstalter nicht. Entsprechende Tiefenabstände bzw. das Einhalten von Bremswegen etc obliegen dem Kunden. Für Unfälle, welche durch Fahrfehler jeglicher Art, vor allem Überschätzung des eigenen Fahrkönnens etc. rückzuführen sind, haftet der Veranstalter in keiner Weise und verzichtet der Kunde bereits vorweg auf jegliche Ansprüche aus solchen Schäden.
9. Es steht jedem Kunden frei, dies ohne Recht auf Rückerstattung eines Teiles des Preises mit dem Tourguide zu vereinbaren, dass er sich für eine gewisse Zeit von der Tour entfernt und frei fährt, sohin Fahrgeschwindigkeit, Fahrverhalten etc. selbst wählt, dies ist jedoch nur außerhalb der Tour zulässig. In diesem Fall wird und ist jedoch keinerlei Serviceleistung, sowie Betreuung garantiert und kann seitens des Veranstalters auch nicht übernommen werden.
10. Zu Änderungen der vorgebuchten Tour aufgrund von nicht vorhersehbaren Ereignissen, wie zB Straßensperren, schlechtes Wetter, Fährplanänderungen, etc., ist der Veranstalter berechtigt, bzw. wenn dies nicht möglich ist, trifft ihn diesbezüglich keine Haftung, sofern ihm die entsprechenden Hemmnisse oder Hindernisse nicht vorab bekannt oder vorhersehbar waren.
11. Sämtliche seitens des Veranstalters organisierte Touren finden auf eigenes Risiko des Kunden statt, das heißt, dass der Kunde eigenverantwortlich, selbständig sämtliche Fahrten und Fahrbewegungen jeglicher Art durchführt, welche seitens des Veranstalters nicht zu beeinflussen sind.
12. Die Touren sind bewusst keine Rennveranstaltungen, bzw. Fahrten, welche auf Geschwindigkeit ausgerichtet sind. Vorgesehen ist ein sicheres, genussvolles Fahren.
13. Ich erteile hiermit die Freigabe für Film- und Fotorechte für Werbezwecke.
C.) Spezifische AGB's in Bezug auf die Bikes und das Zubehör:
1.) Jeglisches verlorenes oder gestohelenes vermietetes Eiegentum (Helme, Bikes, Zubehör, etc.) ist vom Mieter in Höhe des aktuellen Listenpreises/Kaufpreises zu ersetzen und dementsprechend verrechnet zum Zeitpunkt der Rückgabe.
2.) Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Tankinhalt zurückgebracht werden, wie es übernommen wurde. Sollte das missachtet werden, so werden Tankkosten in Höhe von der fehlenden Menge Sprit zu je 3€ pro Liter verrechnet.
3.) Jegliche Schäden am Fahrzeug werden vor der Übergabe dokumentiert. Sollten weitere Schäden hinzukommen, so müssen diese vom Mieter erstattet werden. Weiters gilt, dass die Fahrzeuge in einem technisch einwandfreien Zustand übernommen werden und dementsprechnd auch im gleichen einwandfreien Zustand zugebracht werden müssen. Jegliche Beschädigung, welche über die normale Nutzung hinausgeht, werden dem Mieter bei dem Zeitpunkt der Rücknahme in Rechnung gestellt.
D.) Führerschein - Anforderungen:
Für die gesetzlichen Führerscheinanforderungen gilt griechisches Recht.
Sie benötigen für eine unserer GTS 300 Vespa:
Mindestalter: mindestens 22 Jahre
der Fahrer muss seit mindestens zwei (2) Jahren im Besitz eines gültigen Motorradführerscheins (A2 oder A) sein und mindestens 22 Jahre alt sein
Führerscheinklassen:
Europäischer Führerschein: A2 oder A (ohne die Beschränkungscodes 79.03, 79(3), 79.04, 79(4)
Internationaler Führerschein: A2 oder A (ohne die Beschränkungscodes 79.03, 79(3), 79.04, 79(4))
Für eine unserer KTM 790 Adventure:
Mindestalter: 24 Jahre
der Fahrer muss seit mindestens zwei (2) Jahren im Besitz eines gültigen Motorradführerscheins (A) und mindestens 24 Jahre alt sein
Führerscheinklasse: A (ohne die Beschränkungscodes 79.03, 79(3), 79.04, 79(4)
Führerscheinklasse:
Europäischer Führerschein: A (ohne die Beschränkungscodes 79.03, 79(3), 79.04, 79(4)
Internationaler Führerschein: A (ohne die Beschränkungscodes 79.03, 79(3), 79.04, 79(4))
Sie benötigen keinen internationalen Führerschein/eine internationale Fahrerlaubnis (IDP), wenn Ihr Führerschein in einem der folgenden Länder ausgestellt wurde:
Australien, Weißrussland, Brasilien, Kanada, Chile, Costa Rica, Ghana, Indonesien, Iran (Islamische Republik), Israel, Japan, Marokko, Republik Albanien, Republik Serbien, Südafrika, Südkorea, Schweiz, Türkei, UK (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland), Ukraine, Vereinigte Staaten von Amerika, Venezuela (Bolivarische Republik)
Sowie Länder der Europäischen Union
Sollten Sie eine Führerschein aus einem anderen Land besitzen, benötigen Sie einen internationalen Führerschein.
Der internationale Führerschein basiert auf dem Führerschein Ihres Landes um gültig zu sein, beide Führerscheine sind gemeinsam beim Lenken unseres Leihfahrzeuges mitzuführen.
Für weitere Fragen: siehe Homepage der griechischen Regierung:
E.) Stornierung
1.) Vermietung von Motorrädern
Die Stornierung ist bis zu 14 Tage vor der Abholung kostenlos.
Ab 14 Tage vor Abholung fallen Kosten in Höhe von bis zu 50% des Gesamtbetrages an.
Bei Nichterscheinen zum Abholtermin werden keine Kosten zurückerstattet. Wenn Sie mit einem falschen/nicht vorhandenen Führerschein buchen, werden keine Kosten erstattet.
2.) Buchung der Tour
Alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten werden nicht zurückerstattet. (Fahrkarten, Unterkunft, etc.)
Für die Anmietung von Motorrädern während der gebuchten Tour gelten die bereits genannten Bedingungen.